Datenschutzerklärung
- Artikel 1 (Zweck)
- Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
- Artikel 3 (Anzeige, Erläuterung und Änderung der Bedingungen)
- Artikel 4 (Bereitstellung und Änderung der Dienste)
- Artikel 5 (Unterbrechung der Dienste)
- Artikel 6 (Mitgliedsregistrierung)
- Artikel 7 (Austritt und Verlust der Mitgliedschaft)
- Artikel 8 (Mitteilungen an Mitglieder)
- Artikel 9 (Kaufantrag)
- Artikel 10 (Vertragsschluss)
- Artikel 11 (Zahlungsarten)
- Artikel 12 (Empfangsbestätigung, Änderung und Stornierung)
- Artikel 13 (Lieferung von Waren usw.)
- Artikel 14 (Erstattungen)
- Artikel 15 (Widerruf usw.)
- Artikel 16 (Folgen des Widerrufs)
- Artikel 17 (Schutz personenbezogener Daten)
- Artikel 18 (Pflichten von „313“)
- Artikel 19 (Pflichten des Mitglieds bezüglich ID und Passwort)
- Artikel 20 (Pflichten der Nutzer)
- Artikel 21 (Verhältnis zwischen verlinkender und verlinkter 313-Seite)
- Artikel 22 (Inhaberschaft und Nutzungsbeschränkung von Urheberrechten)
- Artikel 23 (Streitbeilegung)
- Artikel 24 (Gerichtsstand und anwendbares Recht)
- Artikel 25 (Werbung für Besucher)
Diese Bedingungen gelten, soweit dies ihrer Natur nicht widerspricht, auch für elektronischen Handel über PC-Kommunikation, drahtlose Kommunikation und ähnliche Mittel.
Artikel 1 (Zweck)
Diese Bedingungen regeln die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Cyber 313 und den Nutzern bei der Nutzung internetbezogener Dienste (die „Dienste“), die über 313.kr (nachfolgend „313“) vom 313-Team angeboten werden.
Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
- „313“ bezeichnet die von 313 mithilfe von Computern und anderen Informations- und Kommunikationseinrichtungen eingerichtete virtuelle Geschäftsstelle, über die Waren oder Dienstleistungen (die „Waren usw.“) angeboten und gehandelt werden können. Der Begriff bezeichnet zugleich den Betreiber von 313.
- „Nutzer“ bezeichnet Mitglieder und Nichtmitglieder, die auf „313“ zugreifen und die dort nach diesen Bedingungen angebotenen Dienste nutzen.
- „Mitglied“ bezeichnet eine bei „313“ registrierte Person, die die von „313“ angebotenen Dienste fortlaufend nutzen kann.
- „Nichtmitglied“ bezeichnet eine Person, die die Dienste von „313“ ohne Mitgliedsregistrierung nutzt.
Artikel 3 (Anzeige, Erläuterung und Änderung der Bedingungen)
- „313“ veröffentlicht diese Bedingungen auf der Startseite des Dienstes, damit Nutzer ihren Inhalt leicht erkennen können.
- „313“ darf diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung nicht gegen geltende Gesetze, insbesondere das Gesetz über den Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr und das Gesetz über die Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen, verstößt.
- Bei einer Änderung nennt „313“ das Inkrafttretensdatum und den Änderungsgrund und veröffentlicht beides zusammen mit den geltenden Bedingungen mindestens 7 Tage vor dem Inkrafttreten auf der Startseite. Für nachteilige Änderungen gilt eine Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen.
- Geänderte Bedingungen gelten nur für Verträge, die ab ihrem Inkrafttreten geschlossen werden. Für zuvor geschlossene Verträge gelten die bisherigen Bedingungen.
- Nicht geregelte Fragen richten sich nach dem Gesetz über den Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr, dem Gesetz über die Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen, sonstigen einschlägigen Vorschriften oder Handelsbräuchen.
Artikel 4 (Bereitstellung und Änderung der Dienste)
- „313“ erbringt folgende Leistungen:
- Bereitstellung von Informationen über Waren usw. und Abschluss von Kaufverträgen
- Sind Waren usw. ausverkauft oder ändern sich technische Spezifikationen, veröffentlicht „313“ die geänderten Angaben und das Bereitstellungsdatum unverzüglich an der bisherigen Veröffentlichungsstelle.
- Bei Änderungen des Dienstinhalts informiert „313“ die Nutzer unverzüglich über den Grund unter einer Kontaktadresse.
- Im vorstehenden Fall ersetzt „313“ den daraus entstandenen Schaden, es sei denn, „313“ weist nach, weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt zu haben.
Artikel 5 (Unterbrechung der Dienste)
- „313“ darf die Dienste vorübergehend unterbrechen, wenn Wartung, Prüfung, Austausch oder Ausfall von Computern oder sonstigen Informations- und Kommunikationseinrichtungen, eine Kommunikationsunterbrechung oder ein ähnlicher Grund vorliegt.
- Kann „313“ die Dienste wegen einer Änderung des Geschäftsbereichs, Geschäftsaufgabe, Unternehmenszusammenschluss oder aus ähnlichen Gründen nicht mehr anbieten, werden die Nutzer nach Artikel 8 informiert und nach den bekannt gegebenen Bedingungen entschädigt. Wurden keine Entschädigungsmaßstäbe bekannt gegeben, werden Meilen, Guthaben oder ähnliche Bestände als Sachleistung oder Geld in entsprechendem Wert ausgezahlt.
Artikel 6 (Mitgliedsregistrierung)
- Ein Nutzer beantragt die Mitgliedschaft, indem er das von „313“ vorgegebene Formular ausfüllt und diesen Bedingungen zustimmt.
- „313“ registriert den Antragsteller, sofern keiner der folgenden Gründe vorliegt:
- Der Antragsteller hat seine Mitgliedschaft früher nach Artikel 7 Absatz 3 verloren; ausgenommen sind Fälle, in denen seitdem drei Jahre vergangen sind und „313“ die erneute Registrierung genehmigt hat
- Die Angaben sind falsch, unvollständig oder fehlerhaft
- „313“ stellt fest, dass die Registrierung erhebliche technische Schwierigkeiten verursachen würde
- Der Mitgliedschaftsvertrag kommt zustande, wenn die Zustimmung von „313“ dem Mitglied zugeht.
Artikel 7 (Austritt und Verlust der Mitgliedschaft)
- Ein Mitglied kann per E-Mail oder Chat den Austritt beantragen, sofern es keine Tokens, Meilen oder Guthaben besitzt. „313“ bearbeitet den Austritt unverzüglich.
- „313“ darf die Mitgliedschaft beschränken oder aussetzen, wenn das Mitglied:
- Eine mit der Nutzung von „313“ zusammenhängende Schuld nicht fristgerecht bezahlt
- Die Ordnung des elektronischen Geschäftsverkehrs gefährdet, etwa indem es die Nutzung von „313“ durch andere stört oder fremde Informationen missbräuchlich verwendet
- „313“ für Handlungen nutzt, die durch Gesetz, diese Bedingungen oder die öffentliche Ordnung und guten Sitten verboten sind
- Wird dieselbe Handlung nach Beschränkung oder Aussetzung mindestens zweimal wiederholt oder der Grund nicht innerhalb von 30 Tagen beseitigt, darf „313“ die Mitgliedschaft beenden.
- Bei Beendigung wird die Registrierung gelöscht. Soweit eine Kontaktaufnahme möglich ist, wird das Mitglied informiert und erhält mindestens 30 Tage zur Stellungnahme.
Artikel 8 (Mitteilungen an Mitglieder)
- „313“ darf Mitteilungen an die vom Mitglied zuvor angegebene E-Mail-Adresse senden.
- Bei Mitteilungen an eine unbestimmte Vielzahl von Mitgliedern kann eine mindestens einwöchige Veröffentlichung am Schwarzen Brett von „313“ die Einzelmitteilung ersetzen. Angelegenheiten mit wesentlichen Auswirkungen werden einzeln mitgeteilt.
Artikel 9 (Kaufantrag)
- Der Nutzer stellt einen Kaufantrag auf „313“ nach einer der folgenden oder einer vergleichbaren Methode. „313“ muss die folgenden Informationen verständlich bereitstellen:
- Suche und Auswahl von Waren usw.
- Eingabe von Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und weiteren Angaben des Empfängers
- Bestätigung der Bedingungen und der Kosten für Dienste, bei denen das Widerrufsrecht eingeschränkt ist
- Erklärung der Zustimmung zu diesen Bedingungen und Bestätigung oder Ablehnung der unter Nummer 3 genannten Punkte, etwa durch Mausklick
- Kaufantrag für Waren usw., Bestätigung des Antrags oder Zustimmung zur Bestätigung durch „313“
- Auswahl der Zahlungsart
- Muss „313“ personenbezogene Daten des Käufers an einen Dritten übermitteln oder dessen Verarbeitung beauftragen, ist die Einwilligung beim konkreten Kaufantrag einzuholen. Eine pauschale Vorabeinwilligung bei der Registrierung ist unzulässig.
Artikel 10 (Vertragsschluss)
- „313“ kann einen Kaufantrag ablehnen, wenn:
- Der Antrag falsche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben enthält
- Ein Minderjähriger Waren oder Dienstleistungen kauft, die nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind
- „313“ feststellt, dass die Annahme erhebliche technische Schwierigkeiten verursachen würde
- Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald die Annahme von „313“ dem Nutzer in Form einer Empfangsbestätigung zugeht.
- Die Annahme muss die Bestätigung des Kaufantrags, die Lieferbarkeit sowie Informationen über Berichtigung oder Stornierung enthalten.
Artikel 11 (Zahlungsarten)
Die Zahlung für bei „313“ erworbene Waren usw. kann mit einer der folgenden verfügbaren Methoden erfolgen:
- Überweisung per Telefonbanking, Onlinebanking, Mailbanking oder ähnlichem Dienst
- Online-Bareinzahlung ohne Sparbuch
- Elektronisches Geld
- Von „313“ ausgegebene Punkte, einschließlich Meilen
- Gutscheine, die mit „313“ vertraglich vereinbart oder von „313“ anerkannt sind
- Andere elektronische Zahlungsarten
Artikel 12 (Empfangsbestätigung, Änderung und Stornierung)
- Bei Eingang eines Kaufantrags sendet „313“ dem Nutzer eine Empfangsbestätigung.
- Stellt der Nutzer eine Abweichung seiner Willenserklärung oder ein ähnliches Problem fest, kann er unverzüglich eine Änderung oder Stornierung verlangen. Erfolgt die Anfrage vor dem Versand, muss „313“ sie ohne Verzögerung bearbeiten. Wurde bereits bezahlt, gilt Artikel 15 über den Widerruf.
Artikel 13 (Lieferung von Waren usw.)
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, trifft „313“ die notwendigen Maßnahmen, um die Waren usw. innerhalb von 7 Tagen ab Bestellung zu liefern.
- „313“ gibt Lieferart, Kostenträger und Lieferfrist an. Bei Überschreitung der vereinbarten Frist ist der daraus entstandene Schaden zu ersetzen.
Artikel 14 (Erstattungen)
Können bestellte Waren usw. wegen Ausverkaufs oder aus einem anderen Grund nicht geliefert oder bereitgestellt werden, informiert „313“ den Nutzer unverzüglich. Bei Vorauszahlung erstattet „313“ den Betrag oder veranlasst die Erstattung innerhalb von 6 Werktagen nach Zahlungseingang.
Artikel 15 (Widerruf usw.)
- Der Nutzer kann innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt eines schriftlichen Vertragsdokuments widerrufen.
- Rückgabe und Umtausch sind ausgeschlossen, wenn:
- Die Waren usw. aus einem vom Nutzer zu vertretenden Grund verloren oder beschädigt wurden
- Ihr Wert durch Nutzung oder teilweisen Verbrauch wesentlich gemindert wurde
- Ihr Wert durch Zeitablauf so stark gesunken ist, dass ein Weiterverkauf erschwert ist
- Die Originalverpackung von Waren usw., die mit gleicher Leistung vervielfältigt werden können, beschädigt wurde
- In den Fällen von Absatz 2 Nummern 2 bis 4 bleibt das Widerrufsrecht bestehen, wenn „313“ nicht vorher klar auf die Einschränkung hingewiesen oder kein Testprodukt bzw. keine vergleichbare Maßnahme angeboten hat.
- Weichen Waren usw. von Beschreibung oder Werbung ab oder werden sie vertragswidrig geliefert, kann der Nutzer innerhalb von 3 Monaten ab Lieferung oder innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Abweichung widerrufen.
Artikel 16 (Folgen des Widerrufs)
- Nach Erhalt der zurückgegebenen Waren usw. erstattet „313“ den bereits gezahlten Betrag innerhalb von 6 Werktagen.
- Bei Zahlung per Kreditkarte, elektronischem Geld oder einem anderen Zahlungsmittel fordert „313“ den jeweiligen Anbieter unverzüglich auf, die Belastung auszusetzen oder zu stornieren.
- Der Nutzer trägt die Kosten der Rücksendung infolge des Widerrufs. „313“ verlangt allein wegen des Widerrufs weder Vertragsstrafe noch Schadensersatz.
- „313“ zeigt Informationen über die Versandkostenpflicht klar und verständlich an.
Artikel 17 (Schutz personenbezogener Daten)
- „313“ kann „Nutzungsdaten“ über die Verwendung der Website und der Dienste einsehen. Dazu können IP-Adresse, geografischer Standort, Browsertyp und -version, Betriebssystem, Verweisquelle, Besuchszeit, Seitenaufrufe und Navigationspfade gehören.
- „313“ erhebt bei der Registrierung nicht vorab die zur Erfüllung eines Kaufvertrags erforderlichen Informationen.
- Bei Erhebung oder Nutzung personenbezogener Daten informiert „313“ den Nutzer über den Zweck und holt seine Einwilligung ein.
- Erhobene Daten dürfen nicht zweckfremd verwendet werden. Entsteht ein neuer Zweck oder werden Daten an Dritte übermittelt, informiert „313“ den Nutzer und holt bei Nutzung oder Übermittlung seine Einwilligung ein.
- Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über seine bei „313“ gespeicherten Daten und die Berichtigung von Fehlern verlangen. „313“ trifft unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen.
- „313“ beschränkt den Kreis der mit personenbezogenen Daten befassten Personen auf das notwendige Minimum und haftet für Schäden durch Verlust, Diebstahl, Offenlegung, unbefugte Drittübermittlung, Veränderung oder ähnliche Vorfälle.
- „313“ oder ein empfangender Dritter vernichtet personenbezogene Daten unverzüglich, sobald der Erhebungs- oder Übermittlungszweck erreicht ist.
- „313“ wählt Einwilligungsfelder zur Erhebung, Nutzung oder Weitergabe personenbezogener Daten nicht vorab aus.
- Unabhängig von einem Gerichtsverfahren darf „313“ personenbezogene Daten einem Versicherer, einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht offenlegen, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um Versicherungsschutz zu erlangen, Risiken zu steuern, fachlichen Rat einzuholen oder Rechtsansprüche zu begründen, auszuüben oder zu verteidigen.
- „313“ darf personenbezogene Daten offenlegen, wenn dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Offenlegungspflicht oder zum Schutz lebenswichtiger Interessen oder des Lebens des Nutzers erforderlich ist.
Artikel 18 (Pflichten von „313“)
- „313“ unterlässt gesetzlich oder nach diesen Bedingungen verbotene sowie gegen die öffentliche Ordnung und guten Sitten verstoßende Handlungen und bemüht sich um eine kontinuierliche und stabile Bereitstellung der Waren usw.
- „313“ muss ein Sicherheitssystem zum Schutz personenbezogener Daten einschließlich Kreditinformationen unterhalten, damit Nutzer die Internetdienste sicher verwenden können.
- Entsteht einem Nutzer durch unlautere Kennzeichnung oder Werbung von „313“ ein Schaden, ist „313“ zum Ersatz verpflichtet.
- „313“ versendet keine unerwünschten kommerziellen Werbe-E-Mails.
Artikel 19 (Pflichten des Mitglieds bezüglich ID und Passwort)
- Außer in den Fällen des Artikels 17 ist das Mitglied für die Verwaltung seiner ID und seines Passworts verantwortlich.
- Das Mitglied darf Dritten die Nutzung seiner ID oder seines Passworts nicht gestatten.
- Erfährt das Mitglied von Diebstahl oder Drittverwendung, muss es „313“ sofort informieren und dessen Anweisungen befolgen.
Artikel 20 (Pflichten der Nutzer)
Nutzer dürfen insbesondere Folgendes nicht tun:
- Falsche Angaben bei Antrag oder Änderung registrieren
- Informationen anderer Personen missbräuchlich verwenden
- Auf „313“ veröffentlichte Informationen verändern
- Andere als von „313“ bestimmte Informationen, einschließlich Computerprogrammen, übertragen oder veröffentlichen
- Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte von „313“ oder Dritten verletzen
- Den Ruf oder Geschäftsbetrieb von „313“ oder Dritten schädigen bzw. stören
- Obszöne oder gewalttätige Nachrichten, Bilder, Audiodaten oder sonstige gegen die öffentliche Ordnung und guten Sitten verstoßende Inhalte auf 313 veröffentlichen
Artikel 21 (Verhältnis zwischen verlinkender und verlinkter 313-Seite)
- Sind eine übergeordnete und eine untergeordnete „313“-Seite durch Hyperlink oder ähnlich verbunden, heißt die erste verlinkende „313“-Website und die zweite verlinkte „313“-Website.
- Erklärt die verlinkende „313“-Website ausdrücklich, für Geschäfte zwischen Nutzern und der verlinkten Website über von dieser eigenständig angebotene Waren usw. keine Gewähr zu übernehmen, besteht dafür keine Gewährleistungshaftung.
Artikel 22 (Inhaberschaft und Nutzungsbeschränkung von Urheberrechten)
- Urheberrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte an von „313“ geschaffenen Werken stehen „313“ zu.
- Der Nutzer darf ohne vorherige Zustimmung Informationen, deren geistige Eigentumsrechte „313“ gehören, weder vervielfältigen, übertragen, veröffentlichen, verbreiten, senden oder anderweitig gewerblich nutzen noch Dritten eine solche Nutzung gestatten.
- Nutzt „313“ nach einer Vereinbarung ein dem Nutzer zustehendes Urheberrecht, wird der betreffende Nutzer informiert.
Artikel 23 (Streitbeilegung)
- „313“ richtet einen Mechanismus zur Schadensregulierung ein und betreibt ihn, um berechtigte Meinungen und Beschwerden der Nutzer zu berücksichtigen und Schäden zu bearbeiten.
- „313“ behandelt Beschwerden und Stellungnahmen der Nutzer vorrangig. Ist eine schnelle Bearbeitung nicht möglich, werden Grund und voraussichtlicher Zeitplan unverzüglich mitgeteilt.
- Beantragt ein Nutzer Abhilfe wegen einer E-Commerce-Streitigkeit mit „313“, können die Parteien eine Schlichtungsstelle einschalten, die von der koreanischen Kommission für fairen Handel oder einer Provinz- bzw. Stadtverwaltung beauftragt wurde.
Artikel 24 (Gerichtsstand und anwendbares Recht)
- Für E-Commerce-Streitigkeiten zwischen „313“ und einem Nutzer ist ausschließlich das Bezirksgericht am Wohnsitz des Nutzers bei Klageerhebung oder, wenn kein Wohnsitz besteht, am Aufenthaltsort zuständig. Sind Wohn- oder Aufenthaltsort unklar oder lebt der Nutzer im Ausland, ist das nach der Zivilprozessordnung zuständige Gericht anzurufen.
- Auf E-Commerce-Rechtsstreitigkeiten zwischen „313“ und dem Nutzer findet das Recht der Republik Korea Anwendung.
Artikel 25 (Werbung für Besucher)
- „313“ nutzt Drittanbieter, um beim Besuch der Website 313 Werbung anzuzeigen. Diese Unternehmen dürfen Informationen über Websitebesuche oder interessierende Produkte, ausgenommen Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Nutzers, zur Bereitstellung von Werbung verwenden.
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